Samstag, Oktober 25, 2025
News

Mitgliederversammlung des DJB in Maintal

Der DJB tagte am 18.10.2025 in Maintal in seinem höchsten Gremium: der Mitgliederversammlung.
Der Judo-Verband Berlin e.V. war vor Ort vertreten durch Vizepräsident Torsten Perner. JVB-Präsident Thomas Jüttner agierte vor Ort als Vizepräsident Finanzen des DJB. Ebenfalls aus Berlin vertreten war Dietrich Schneider in seiner Funktion als Good Governance Beauftragter des DJB.

Gleich zum Anfang wurden Ehrungen des DJB bekanntgegeben, was auch 2 Berliner betraf. Dazu gibt es zu gegebenem Zeitpunkt mehr.
Nach den Berichten des DJB Präsidium und des DJB Vorstandes erfolgte die Aussprache. Hier waren insbesondere natürlich die Themen Finanzen und Leistungssport im Fokus. Unter anderem ging es um die Mehrkosten im Personalbereich, die erfolgte Neuaufstellung des Haushaltsplans mit transparentem Soll/Ist Vergleich, die neuen Kaderkriterien des DOSB, die Reduzierung Bundeswehrfördergruppenplätze und Bildung einer Fokusgruppe Leistungssport.

Nach der Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes (Frank Doetsch wurde hierbei nur teilentlastet) erfolgte die einstimmige Wahl der Vizepräsidentin Medien und Öffentlichkeitsarbeit Ariane Gertzmann, welche bereits kommissarisch im DJB Präsidium tätig war.

Die Anträge wurden wie folgt beschieden:

ANGENOMMEN:

  1. Der DJB benötigt in Zukunft keinen Wirtschaftsprüfer mehr. Es reicht hier die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater/ Steuerberatergesellschaft.
  2. Die neue DJB Ehrenordnung wurde verabschiedet.
  3. Jugendordnung §8.10: Die Jugendsprecher:innen des DJB (sowie ihre Stellvertreter:innen) haben eine gemeinsame
  4. Jugendordnung §12: Hier wurde formal der §8.10 eingefügt.
  5. Kampfrichter Kommission: Einführung eines Ehrenkampfrichters
  6. Kampfrichter Kommission: Streichung des Höchstalters für die Bund B-Lizenz
  7. Wettkampfordnung: Die erst bis drittplatzierten Mannschaften erhalten eine Medaille bei der DVMM und bei den DPMM erhalten die erst bis drittplatzierten Mannschaften jeweils einen Pokal
  8. Wettkampfordnung: Die sportliche Leitung obliegt der Bundesjugendleitung bei DEM u18/u21, DVMM u15mixed/ u18, DPMM u18
  9. Sportordnung: Anpassung der ü30 Altersklassen gem. IJF Kategorien
  10. Wettkampfordnung 3.5. Startrecht: Präzisierung Einzelstartrecht und Mannschaftsstartrecht an die neuen Möglichkeiten durch den digitalen Judopass
  11. Wettkampfordnung 3.6. Startrechtwechsel: Präzisierung Einzelstartrechtwechsel und Mannschaftsstartrechtwechsel an die neuen Möglichkeiten durch den digitalen Judopass
  12. Wettkampfordnung 3.10.5 Wiegen: Möglichkeit des öffentlichen Wiegens für u15 und darunter, da mit Hose und T-Shirt. Keine Beschränkung des Geschlechts mehr bei der Person, die wiegt.
  13. Wettkampfordnung 3.12.4.2: In der Altersklasse U15 werden alle Formen von Gyaku Ude-
    Garami (Beugehebel auf dem Rücken) im Ansatz unterbrochen und im Wiederholungsfall mit Shido bestraft.
  14. Wettkampfordnung 3.12.5.1 u11+u13 verboten: Der Griff um den Gegner auf dessen Rücken mit beiden Händen, ohne vorher Kumi­ kata gefasst zu haben („Bear Hug“)
  15. Wettkampfordnung 3.12.5.3 u15 und darunter verboten und im Wiederholungsfalle mit Shido zu bestrafen: Der Wurf des Revers Seoi Nage
  16. Wettkampfordnung 3.12.5.6: Für die Altersklassen bis einschließlich zur U15 wird die Anwendung von Kansetsu-waza und Shime­ waza in Tachi-waza
    1. mit Wurfausführung nicht nach potenzieller Verletzungsgefahr unterschieden, sondern mit Hansoku-make und Turnierausschluss bestraft.
    2. ohne Wurfabsicht/-ausführung mit Shido bestraft, insofern die Verletzungsgefahr als gering einzustufen ist.
  17. Wettkampfordnung 3.12.5.7: Sollte in den Altersklassen bis einschließlich der U15 ein Kämpfer dem anderen in Tachi-waza den Rücken zudrehen, ohne Kumi-kata/Kontakt zu haben und ohne dabei eine judotypische Aktion oder Reaktion auszuführen (z.B. keinen Angriff oder keine Verteidigung), so ist der Kampf mit Mate zu
    Sollte in den Altersklassen bis einschließlich der U15 ein Kämpfer dem anderen beim Aufstehen aus Ne-waza mit dem Rücken zugewandt sein (nicht „face-to-face“), so ist der Kampf mit Mate zu unterbrechen.
  18. Wettkampfordnung 3.12.8: Nutzung des Kopfes zur Wurfausführung und -verteidigung. Alle Situationen, in denen ein Kämpfer in der Kopfbrücke landet, werden mit lppon bewertet. Aktive Kopfverteidigung wird mit Hansoku-make bestraft und ein sofortiger Wettkampfausschluss erfolgt für die U15 und jünger.
    Alle Situationen, in denen ein Kämpfer seinen Kopf zur eigenen Wurfausführung nutzt, werden:

    1. in der Altersklasse UlS mit Shido und
    2. in den Altersklassen bis einschließlich zur U13 mit Hansoku-make ohne Turnierausschluß bestraft.
  19. Wettkampfordnung 3.12.15: Männliche Teilnehmer bis einschließlich zur Altersklasse U18 können ein weißes T-Shirt während der Wettkämpfe tragen.
  20. Wettkampfordnung 4.1.4: Voraussetzung für die Erteilung einer Mannschaftsstartge-nehmigung eines Vereins einer DJB-Liga ist die fristgerechte Meldung des Vereins mit der offiziellen DJB­
    1. Auf dieser Liste dürfen nur solche Judoka geführt werden, deren Mannschaftsstartrecht gemäß§ 5 ordnungsgemäß beantragt und durch digitale     Willenserklärungen aller Beteiligten bestätigt wurde. Eine gültige Mannschaftsstartgenehmigung ist Bedingung für die Teilnahme an DJB­  Ligen.    Änderungen der Mannschaftslisten während der Saison sind ausschließlich im Rahmen des festgelegten Transferfensters zulässig.
  21. Neu erstellte Wettkampfordnung Kata im ID Judo

Ein Antrag wurde zurückgenommen.

Nachdem auch der Haushaltsplan 2026 verabschiedet wurde, kamen noch diverse andere Themen wie Stand der digitalen Mitgliederverwaltung, YouTube Kanal für den DJB, Judo für Frieden, Verkündung der Meldegelder 2026 und die neuen Tagungsorte für die MV des DJB in 2026 und 2027 zur Sprache.

Eine konstruktive Sitzung mit Aufbruchstimmung ging 18 Uhr pünktlich zu Ende. Das Debüt für Vorstand Johannes Karsch kann positiv beschieden werden.