Antrag auf höheren Dan-Grad ohne technische Prüfung (2. bis 5. Dan)

Bitte bei der Antragsstellung folgendes beachten:

Ehrenordnung


Antragsformular

    Vorschlag durch:





    Vorschlag für:









    Weitere Information und Begründung:


    Hinweise

    Der 1. Dan-Grad kann ohne technische Prüfung nicht vergeben werden. Es wird immer der nächst höhere Dan-Grad vergeben.

    Voraussetzungen zur Vergabe von 2. – 5. Dan-Graden

    1. Für leistungssportlich Aktive in Anerkennung von erreichten Medaillenplätzen bei Europa- und
      Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen im Zusammenhang mit Berufungen in die
      Nationalmannschaften des DJB ab der Altersklasse u21.
    2. Vergabe an Übungsleiter, Trainer, Kampf- und Wertungsrichter
      Grundsätzlich wird die praktische Prüfung empfohlen, weil durch die erforderliche intensive
      theoretische und praktische Auseinandersetzung mit den Techniken und theoretischen
      Hintergründen der Prüfungsanforderungen, der eigene Wissenstand und die eigenen praktischen
      Fähigkeiten bedeutend vervollkommnet werden.
      Für die Vergabe gelten folgende Mindestwartezeiten:
      • 2. Dan: 4 Jahre
      • 3. Dan: 5 Jahre
      • 4. Dan: 6 Jahre
      • 5. Dan: 7 Jahre
      Die Erfüllung von Mindestwartezeiten führt nicht automatisch zu Verleihungen.
    3. Vergabe an Funktionäre
      • Bis zum 3.Dan für erfolgreiche Tätigkeit auf Vereinsebene.
      • Bis zum 5.Dan für erfolgreiche Tätigkeit auf Landesebene.
      Die Mindestwartezeiten entsprechen denen für Übungsleiter, Trainer, Kampf- und
      Wertungsrichter.
      Als Voraussetzung sollten zuvor auch Ehrennadeln verliehen worden sein.
    4. Lebensleistung
      Für ihre Lebensleistung können Judoka, die große Verdienste um die Entwicklung des Judosports
      haben, mindestens 25 Jahre Dan-Träger sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben, einmalig
      mit dem nächsthöherem Dan-Grad geehrt werden.