Antrag auf höheren Dan-Grad ohne technische Prüfung (2. bis 5. Dan)

Bitte bei der Antragsstellung folgendes beachten:

Ehrenordnung

Hinweise zur Antragsstellung


Antragsformular

    Vorschlag durch:





    Vorschlag für:









    Weitere Information und Begründung:


    Hinweise

    Der 1. Dangrad kann ohne technische Prüfung nicht vergeben werden. Es wird immer der nächst höhere Dangrad vergeben.

    Voraussetzungen zur Vergabe von 2. – 5. Dangraden

    Für Meisterschaftserfolge in den Altersklassen Frauen und Männer
    < zum 2. Dan
    – 1x 1. DEM und 2x Medaille DEM oder 1x Medaille IDEM oder gleich- bzw. höher zu bewertende Meisterschaftserfolge
    < zum 3. Dan
    – 1x Medaille EM oder gleich- bzw. höher zu bewertende Meisterschaftserfolge
    < zum 4. Dan
    – 2x 1. EM im Einzel oder eine Medaille bei WM oder gleich- bzw. höher zu bewertende Meisterschaftserfolge
    < zum 5. Dan
    – 1x 1. WM oder 3x 1.EM oder gleich- bzw. höher zu bewertende Meisterschaftserfolge

    Für Trainer und Übungsleiter
    Grundsätzliche Kriterien für die Vergabe von Dangraden sind eine erfolgreiche Tätigkeit als Trainer bzw. Übungsleiter und der Nachweis einer entsprechenden gültigen Lizenz. Ausschlaggebend ist der nachzuweisende persönliche Beitrag bei der Entwicklung von Spitzenjudoka.
    Für die Vergabe gelten folgende Mindestwartezeiten
    < 2. Dan  4 Jahre
    < 3. Dan  5 Jahre
    < 4. Dan  6 Jahre
    < 5. Dan  7 Jahre

    Für Kampfrichter
    Die Vergabe kann an erfolgreiche Kampfrichter mit entsprechender gültiger Qualifikation erfolgen:
    < zum 2. Dan
    – 10 Jahre Kampfrichtertätigkeit, davon mindestens 5 Jahre Bundeskampfrichter mit
    – B-Lizenz und Einsätzen zur 2. Bundesliga oder Regionalliga
    < zum 3. Dan
    – 15 Jahre Kampfrichtertätigkeit, davon mindestens 5 Jahre Bundeskampfrichter mit
    – A-Lizenz und Einsätzen zu nationalen Meisterschaften und/oder 1. Bundesliga
    < zum 4. Dan
    – 20 Jahre Kampfrichtertätigkeit, davon mindestens 5 Jahre mit IJF-Lizenz und
    – Einsätzen zu EM und/oder offiziellen Turnieren der EJU
    < zum 5. Dan
    – 20 Jahre Kampfrichtertätigkeit, davon mindestens 5 Jahre mit IJF-Lizenz und
    – Einsätzen zu WM, Olympischen Sielen und/oder offiziellen Turnieren der IJF

    Für Funktionäre
    Eine Vergabe von Dangraden für Lehre und Praxis kann ab dem vollendeten 35. Lebensjahr erfolgen, sofern der/die Judoka noch für den Judosport tätig ist.
    < bis zum 3. Dan
    – für erfolgreiche wirkungsvolle Tätigkeit auf Vereinsebene
    < bis zum 5. Dan
    – Für erfolgreiche wirkungsvolle Tätigkeit auf Landesebene (u.a. Präsidium, Vorstand, Kommission)

    Für die Lebensleistung
    Für ihre Lebensleistung können Judoka, die große Verdienste um den Judosport haben, mindestens 25 Jahre Danträger sind und das 55. Lebensjahr erreicht haben, einmalig mit dem nächst höheren Dangrad ausgezeichnet werden.