Aktuelle Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus Vereinen und Verbänden,
der Berliner Senat hat die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 16. Januar 2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Über die Veränderungen für den Sport haben wir bereits am vergangenen Mittwoch in einer Pressemitteilung informiert.
Kindersport in Gruppen im Freien für Kinder bis zu 12 Jahren ist nicht mehr zugelassen. Die Entscheidung des Senats können wir für einen begrenzten Zeitraum mittragen, denn der Gesundheitsschutz steht auch für uns an oberster Stelle. Wir benötigen gleichzeitig aber einen klaren Plan für Kinder und Jugendliche, weil sie unter der aktuellen Situation besonders leiden. Bewegungsangebote mit sportfachlicher Anleitung sind bestens dazu geeignet, diese sozialen Folgen der Pandemie zu mildern. Unsere Sportvereine haben ihre Konzepte auf die Umstände der Pandemie ausgerichtet. Und die vergangenen Monate haben gezeigt, dass unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter sehr verantwortungsbewusst mit dieser Situation umgehen. Bei möglichen Lockerungen sollten Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche daher ganz oben stehen.
Von den Verschärfungen innerhalb der Verordnung sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen für Reha-Sport und die Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader nicht betroffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und bleiben Sie weiterhin gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Härtel Friedhard Teuffel
Präsident Direktor