Sonderregelung zur Wartezeit-Verkürzung bei DAN Prüfungen
Das Präsidium beschloss in Übereinstimmung mit der DAN-Kommission auf seiner 17. Sitzung am 01.10.2020 für DAN-Prüfungen im 2. Halbjahr 2020 die Wartezeitverkürzung durch Wettkampferfolgspunkte vorübergehend abzuändern.
Für aktive Kämpfer soll eine verkürzte Wartezeit in Vorbereitung der DAN-Prüfung auch ohne die Erfüllung der notwendigen Wettkampferfolgspunkte möglich sein.
Da nur wenige Turnierteilnahmen während der “Corona-Pandemie” möglich waren, soll den Judoka trotz der pandemiebedingten Einschränkungen die Möglichkeit zur Ausübung und Weiterqualifizierung im Judosport unter kontrollierten Bedingungen gegeben und gefördert werden.