Sportbetrieb im Freien auch im November erlaubt

Liebe Mitglieder,

die aktuell gültige Infektionsschutzverordnung erlaubt den Sport für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person.

Im Folgenden seht ihr den relevanten Auszug der Infektionsschutzverordnung, auf den auch der LSB in seinen Veröffentlichungen hinweist.

Sport darf danach nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 1 Absatz 2 der Infektionsschutzverordnung erfolgen.

Für folgende Personengruppen gilt die Beschränkung des Satz 1 nicht:

a) für den Personenkreis gemäß § 1 Absatz 3 Infektionsschutzverordnung,

b) für Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, Profiligen und Berufssportlerinnen und Berufssportler und

c) für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Personen ausgeübt wird.

Weiter Informationen und Details entnehmt ihr bitte den beigefügten Links.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung

https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq

Wir hoffen, dass euch dieser Hinweis dabei hilft zumindest einen Teil eures Trainings in Präsenz aufrechterhalten zu können.

Bei Fragen wendet euch bitte an unseren Geschäftsführer René Duvinage oder setzt euch einfach mit uns in Verbindung.

Bleibt gesund!

Euer Präsidium