Aktuelle Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Aktuelles zur Berliner Situation im Sport (05.03.2021)

Liebe Vereine,

der Berliner Senat hat am 4. März 2021 die Zweite Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen, diese tritt am 7. März 2021 in Kraft.

Aus der Berliner Senatssitzung sind folgende Regelungen übermittelt:

Sport darf nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.

Für Kinder werden Ausnahmen beim Gruppensport im Freien gemacht. Anders als von Bund und Ländern beschlossen, wird in Berlin die Ausnahmeregelung für Kinder für Sport mit bis zu 20 Personen im Freien aber nur bis zwölf Jahre gelten und nicht bis 14 Jahre. Außerdem darf eine Betreuungsperson teilnehmen.

Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, Profiligen und Berufssportlerinnen und Berufssportler sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nur für diesen genannten Personenkreis ist die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen zulässig, soweit sie erforderlich ist.

Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 28. März 2021 Gültigkeit.

Weitere Informationen sind beim Landessportbund Berlin e.V. unter folgendem Link zu finden:

https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/

Mit freundlichen Grüßen

René Duvinage