Neue Regeln für das Training

Liebe Vereinsverter*Innen,

nehmt bitte die neuen Regelungen zur Kenntnis und sorgt für die Umsetzung.

Bei Fragen kommt auf uns zu.

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst  28. November 2021 und enthalten für den Sport folgende Änderungen:

  1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
  2. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.
  3. Sport im Freien ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen zulässig, wobei die bisherigen Schutzmaßnahmen beibehalten werden.

Über weitere Details und Veränderungen halten wir Sie auf Laufenden, wenn der finale Text der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegt.

Wir hoffen, dass wir trotz der gerade stark ansteigenden Infektionszahlen den Sport in dieser Form so lange es geht aufrechterhalten können und bitten deshalb alle Sporttreibenden eindringlich, auf die getroffenen Maßnahmen in ihren Vereinen zu achten. Für Ihr Engagement und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt herzlich bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jüttner

Präsident des JVB e.V.